Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland
| Herausgegeben von: Peter von Auer, Charlotte Ellinghaus, Rolf Gössner, Martin Heiming, Max Putzer, Britta Rabe, Rainer Rehak, John Philipp Thurn, Marie Volkmann und Rosemarie Will. Redaktion: Peter von Auer, Nina Diarra, Charlotte Ellinghaus, Andreas Engelmann, Johannes Feest, Claus Förster, Fabian Georgi, Franziska Görlitz, Martin Heiming, Athena Möller, Max Putzer, Britta Rabe, Rainer Rehak, John Philipp Thurn, Marie Volkmann, Rosemarie Will. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/Main 2025, ISBN: 978-3-596-71238-0, 240 Seiten, 14,00 Euro. |
Vorwort der Herausgeber*innen (15)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Artikel 1 Absatz 1)
Andrea Kothen: Bezahlkarte für Geflüchtete. Elektronische Repression ohne jeglichen Nutzen (19)
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. (Artikel 2 Absatz 1)
Anna Luczak: Verfassungsrechtliche Grenzen der polizeilichen Überwachung (23)
Rainer Rehak / Andreas Engelmann: Persönlichkeitsgefährdung nachverhandelt. Wie die Nutzung von KI zur biometrischen Strafverfolgung in den AI Act kam (27)
Laura Anna Klein: Chance vertan. Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts regeln (31)
Anna Magdalena Busl: Ausreiseverbot für eine Friedensdelegation nach Südkurdistan (35)
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (Artikel 2 Absatz 2)
Britta Rabe: Notwehr zählt immer. Tödliche Polizeigewalt und kein Ende (40)
Thomas Galli: Misshandlung Gefangener in der JVA Augsburg-Gablingen und mangelnde Aufsicht durch das Justizministerium (44)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Artikel 3 Absatz 3)
Johannes Siegel: Racial Profiling jetzt auch mit Durchsuchung. Wie eine Änderung des Waffengesetzes zu Diskriminierungen führen wird (49)
Nina Diarra: Mutter, Vater, Kind? Stillstand im Abstammungsrecht (53)
Claus Förster: Zwangsbehandlung wird ausgeweitet. Bundesverfassungsgericht weicht Krankenhausvorbehalt auf (57)
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (Artikel 4 Absatz 1)
Kirsten Wiese: Kreuze in bayerischen Amtsstuben sind nicht neutral (63)
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (Artikel 5 Absatz 1)
Tim Wihl: Zur Antisemitismus-Resolution des Deutschen Bundestags (68)
Franziska Görlitz: Leak oder Hinweis? Neues zum Whistleblowing (72)
Wiebke Fröhlich: Informationsfreiheit nur gegen Preisgabe persönlicher Daten? (76)
Fynn Wenglarczyk: Zum heimlichen Abhören des Pressetelefons der »Letzten Generation« (80)
John Philipp Thurn: Ein verfassungsfeindliches Medium? Die Junge Welt vor Gericht (85)
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. (Artikel 5 Absatz 3).
Charlotte Ellinghaus: Keine Bildung ohne Bundeswehr. Bayerisches Gesetz schreibt Universitäten und Schulen die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr vor (90)
Matthias Goldmann: Legalität und Legitimität von Campus-Protesten (94)
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (Artikel 6 Absatz 1)
Melina Lehrian / Thomas Weigelt: Familiennachzug zu unbegleiteten, minderjährigen, subsidiär Schutzberechtigten. Grundrechtsvereitelung durch überlange Verfahren?! (99)
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (Artikel 8 Absatz 1)
Martin Heiming: G20-Gipfel in Hamburg wieder aufgewärmt. Polizei ganz arg am Rondenbarg (104)
Clemens Arzt: Protest Policing in Berlin. Vom Vorabverbot zur Versammlungsauflösung (108)
Ralf Michaels: Die Zerschlagung des Palästina-Kongresses (112)
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (Artikel 12 Absatz 1)
Laura Kuttler: Rückkehr der Gesinnungsprüfung? Verfassungstreue als Hürde zur Berufsfreiheit (117)
Benjamin Raabe: Geh doch arbeiten! Das Bundesverfassungsgericht und die Ausbildungsförderung (121)
Benjamin Kley / Ali Mehrens: Verwehrung des Zugangs zu Bildung als Strafmaßnahme? Zur Neueinführung des Ordnungsrechts an Berliner Hochschulen (126)
Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. (Artikel 12 Absatz 3)
Johannes Feest: Zwangsarbeit im Strafvollzug? (130)
Die Wohnung ist unverletzlich. (Artikel 13 Absatz 1 )
Athena Möller: Habeck und die Hausdurchsuchung. Wenn die Strafverfolgung über das Ziel hinausschießt (135)
Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (Artikel 14 Absatz 1 und 2)
Anna-Katharina König / Timo Laven: Wenn die Bremse versagt. Das Mietpreisrecht auf dem Prüfstand (140)
Max Putzer: Effektiver Schutz vor überhöhten Mieten: Fehlanzeige. Erneut keine Reform des Wirtschaftsstrafgesetzes (144)
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (Artikel 16a Absatz 1)
Imke Behrends / Karl Heyer / Sarah Kruck: Die Kriminalisierung von Migration. Wie Binnengrenzkontrollen und der Kampf gegen Fluchthilfe das Grundrecht auf Asyl weiter aushöhlen (149)
Constantin Hruschka: Europäischer Gerichtshof stärkt das Grundrecht auf Asyl. Asyl darf nicht an prozessualen Hürden scheitern (153)
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. (Artikel 19 Absatz 4)
Anne Kling / Philipp Schulte: Rechtsschutz in der Klimakrise. Umweltaktivismus ist noch kein polizeilicher Gefahrenverdacht (158)
Malte C. Greisner: Rechtsschutz, Kommunikation und Verantwortung. Der Fall Maja T. als Herausforderung für den Rechtsstaat (162)
Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (Artikel 20 Absatz 1)
Nadja Rakowitz: Krankenhausversorgungsverschlimmbesserung (167)
Lena Frerichs / Sarah Lincoln: Wie lange dauert ein »Kurzaufenthalt«? Immer weitere Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz (171)
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (Artikel 20 Absatz 3)
Rolf Gössner: Ohne Gesetz und Kontrolle. Das »Militärische Nachrichtenwesen« als rechtsstaatswidriger Geheimdienst der Bundeswehr (176)
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. (Artikel 20 a)
Elena Ewering: Hat die Natur eigene Rechte? Urteile zum Abgasskandal geben neuen Schwung in die Debatte (181)
Andreas Gutmann: Ein Menschenrecht auf Klimaschutz. Klimaseniorinnen gewinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (185)
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. (Artikel 25)
Amela Skiljan: Deutsche Waffenlieferungen nach Israel. Kein Rechtsschutz gegen Völkerrechtsverstöße (190)
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (Artikel 38 Absatz 1)
Rosemarie Will: Wahlrechtsgleichheit unter dem Grundgesetz? (195)
Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. (Artikel 101 Absatz 1)
Hanna Göken: Langer Atem. Verfassungswidrige Ablehnung eines Wiederaufnahmegesuchs nach EMRK-Verstoß (200)
Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden. (Artikel 104 Absatz 1)
Rolf Stahmann: Bestellung anwaltlichen Beistands in Abschiebungshaftverfahren. Ein Jahr Praxis (205)
Stefan Keßler: Abschiebungshaft: Kein Ende des Trauerspiels (209)
Anhang
Ein Projekt des Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen, des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung, der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung, von PRO ASYL, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.
Bezugsmöglichkeiten:
Das Buch kann ab dem 28.05.2025 über den Buchhandel bezogen oder hier im Online-Shop bestellt werden.
Rezensionsexemplare ausschließlich zu Pressezwecken können über die Humanistische Union bestellt werden (service@humanistische-union.de).
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