Grundrechte-Report 2023

Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

 

 

Herausgegeben von: Benjamin Derin, Rolf Gössner, Wiebke Judith, Sarah Lincoln, Rebecca Militz, Max Putzer, Britta Rabe, Rainer Rehak, Lea Welsch, Rosemarie Will.

Redaktion: Benjamin Derin, Andreas Engelmann, Johannes Feest, Martin Heiming, Wiebke Judith, Sarah Lincoln, Rebecca Militz, Max Putzer, Britta Rabe, Rainer Rehak, Milad Schubart, John Philipp Thurn, Lea Welsch, Rosemarie Will, Michèle Winkler.

FISCHER Taschenbuch, S. Fischer Verlag, Frankfurt/M., Juni 2023, ISBN 978-3-596-70882-6, 224 Seiten, 14.00 Euro.

Inhaltsverzeichnis

 

Vorwort der Herausgeber*innen: Krieg, Klima, Krise (15)

 

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1 Absatz 1)

Sarah Lincoln: Im Stich gelassen. Die Inflation hat die Grundsicherung 2022 deutlich unter das Existenzminimum gedrückt (19)

 

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. (Artikel 2 Absatz 1)

Tanja Altunjan / Leonie Steinl: Das Abtreibungsstrafrecht auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand (23)

Tom Jennissen: Alle Jahre wieder: Streit um die Vorratsdatenspeicherung (27)

Rainer Rehak: Zentralisierte Gesundheitsdaten. Ein technisch-grundrechtlicher Blick auf die Zusammenführung der Krankenkassendaten in Deutschland (32)

Nina Schröder: Den "bösen Schein" meiden. Zurückhaltung beim Online-Dating als außerdienstliche Pflicht einer queeren Soldatin (36)

 

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (Artikel 2 Absatz 2)

Franziska Drohsel: Sexualisierte Gewalt vor dem Familiengericht. Wie gesellschaftliche Macht- und Herrschaftsverhältnisse dem Schutz von Kindern zuwiderlaufen (41)

Rosemarie Will: Grundrechte in der Triage (45)

Michèle Winkler: Psychische und soziale Krisen: Besser ohne Polizei. Tödliche Polizeigewalt gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen (50)


Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Artikel 3 Absatz 1 und 3)

Christine Graebsch: Abschiebungshaft zur Gefahrenabwehr. Vorbeugender Strafvollzug für Nichtdeutsche? (55)

Anne Pertsch / Robert Nestler: Racial Profiling. Menschenrechtsgerichtshof rügt Versäumnisse der deutschen Justiz (59)

Lea Rabe: Geschlechtsneutral auf ganzer Strecke. Zum sprachlichen Schutz der geschlechtlichen Identität (64)


Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (Artikel 5 Absatz 1)

Rolf Gössner: Medien-, Meinungs- und Informationsfreiheit im Ausnahmezustand? Sendeverbote für russische Staatsmedien in Deutschland und der EU (68)

Caro Keller: Der Angriff auf Journalisten in Fretterode bleibt ohne Konsequenzen (72)


Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. (Artikel 5 Absatz 3)

Marie Diekmann: "Cancel Culture" an deutschen Universitäten? Zur Absage eines Berliner Vortrags über Geschlecht (77)

Larissa Klinzing: #IchBinHanna (81)

 

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (Artikel 6 Absatz 1)

Sigrun Krause: Perfider Wettlauf gegen die Zeit. Deutsche Praxis beim Familiennachzug ist europarechtswidrig (86)


Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. (Artikel 8 Absatz 1 und 2)

Milad Schubart: Protest auf Dauer. Die "Klimacamp"-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (91)

Nadija Samour: Keine Demonstrationsfreiheit für Palästinenser*innen? Die Berliner Versammlungsverbote vom Mai 2022 (95)

Lukas Theune: Die Bonuszahlung für die Demo. Hessen führt die "Angriffsentschädigung" ein (99)

 

Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (Artikel 9 Absatz 1)

Martin Heiming: 30 Jahre und kein Ende. Das PKK-Verbot – in Stein gemeißelt (104)


Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. (Artikel 9 Absatz 3)

Pascal Annerfelt / Lea Welsch: Streikrecht in der Krise. Perspektiven eines dynamischen Grundrechts (110)

 

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (Artikel 10 Absatz 1)

Kirsten Bock: Chatkontrolle. Das Kind mit dem Bade ausschütten (114)

Peer Stolle: Das staatliche Hacken von Krypto-Handys nimmt Fahrt auf. EncroChat und seine rechtlichen Folgen (118)

 

Die Wohnung ist unverletzlich. (Artikel 13 Absatz 1)

Benjamin Derin: Wohnungsdurchsuchungen wegen eines Likes. Ungewohnte Härte bei der Strafverfolgung von Online-Kommentaren (123)

 

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (Artikel 14 Absatz 2)

Wibke Werner: Wohnungslos in der Energiekrise. Die sozialen Folgen der BGH-Rechtsprechung zu Nachzahlungen bei Mietrückständen (128)

 

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (Artikel 16a Absatz 1)

Wiebke Judith / Kerem Schamberger: Kein Schutz vor Erdoğan in Deutschland (133)

Maximilian Pichl: Doppelstandards in der Asylpolitik. Über die Ungleichbehandlung von Flüchtlingen im Zuge des Ukraine-Krieges (137)


Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. (Artikel 19 Absatz 4)

Helmut Pollähne: Zwangsgeld gegen Strafvollzugsbehörde (143)


Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (Artikel 20 Absatz 1)

John Philipp Thurn: Unfreiwillig solidarisch. Verfassungswidriger Leistungsabzug in Sammelunterkünften (148)

 

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (Artikel 20 Absatz 2)

Max Putzer: Muss die Kanzlerin immer neutral sein? Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Äußerungsbefugnis von Amtsträger*innen (153)


Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (Artikel 20 Absatz 3)

Tristan Barczak: Verfassungsrechtliche Grenzen für die Verpolizeilichung des Nachrichtendienstrechts. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (158)


Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. (Artikel 20a)

Jana Wolf: Festkleben auf der Straße. Zum Umgang der Strafgerichte mit dem Protest der "Letzten Generation" (164)


Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. (Artikel 25)

Amela Skiljan / Heiner Fechner: Waffenlieferungen in Kriegsgebiete. Das völkerrechtliche Neutralitätsrecht im Lichte des Grundgesetzes (169)

 

Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. (Artikel 26 Absatz 1)

Andreas Engelmann: Exzessive Aufrüstung. Das Bundeswehr-Sondervermögen verletzt die Verfassung (174)


Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. (Artikel 28 Absatz 1)

Moheb Shafaqyar: "Die Spitze des Eisbergs". Fehler bei den Berliner Wahlen und ihre Konsequenzen (180)


Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. (Artikel 97 Absatz 1)

Ruben Franzen: Die drei Sackgassen. Zur Entfernung von rechtsextremen Richterinnen und Richtern aus ihrem Amt (185)

 

Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden. Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. (Artikel 104 Absatz 1 und 2)

Nicole Bögelein: Ersatzfreiheitsstrafe: Armut als Haftgrund (190)
Marie Bohlmann / Philipp Schönberger: "Klimachaoten wegsperren". Das bayerische (Miss-)Verständnis des harten Rechtsstaats (194)


Anhang

Ein Projekt des Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen, des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung, der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung, von PRO ASYL, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.

 

Bezugsmöglichkeiten:

Das Buch kann ab dem 24.05.2023 über den Buchhandel bezogen oder hier im Online-Shop bestellt werden.

Rezensionsexemplare ausschließlich zu Pressezwecken können über die Humanistische Union bestellt werden (service@humanistische-union.de).