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Grundrechte-Report 2018

Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

 

 

Herausgeber: Herausgeber: Till Müller-Heidelberg, Marei Pelzer, Martin Heiming, Cara Röhner, Rolf Gössner, Matthias Fahrner, Helmut Pollähne und Maria Seitz.

Redaktion: Bellinda Bartolucci, Iris Burdinski, Matthias Fahrner, Julia Heesen, Martin Heiming, Till Müller-Heidelberg, Maximilian Pichl, Helmut Pollähne, Cara Röhner, Maria Seitz und Rosemarie Will.

Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M.,
Juni 2018, ISBN 978-3-596-70189-6,
240 Seiten, 10.99 Euro.

Inhaltsverzeichnis

 

Vorwort der HerausgeberInnen: Gefährder Staat   (13)


Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 I)

Rosemarie Will: Kein Ende des jahrzehntelangen Rechtstreites zum Erwerb eines Medikamentes zur Selbsttötung   (17)

Rüdiger Lautmann: Halbiertes Heilen einer Grundrechtsverletzung. Wie die Strafopfer des Homosexuellenparagraphen rehabilitiert werden   (22)

Katharina Ruhwedel: Pilotprojekt zur Gesichtserkennung   (26)

Nils Leopold: Offline-Tracking – »Einem wütenden Mann Mitte rasch eine Flasche Whiskey empfehlen«   (30)

Peter Schaar: Auf dem Weg zu einer biometrischen Verbunddatei der Sicherheitsbehörden. Freier Zugriff auf Pass-/Ausweisdaten   (34)

Fredrik Roggan: Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung zur Strafverfolgung   (38)

Stefan Hügel: Öffentliche Sicherheit durch unsichere IT? Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst gefährden die Sicherheit der technischen Infrastruktur   (42)

Thilo Weichert: PNR-Regelungen verstoßen gegen informationelle Grundrechte   (46)

Benjamin Gremmelspacher: Verfassungsschutz: Anwalt im Visier   (50)


Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II 1)

Alexander Graser: Verletzte staatliche Schutzpflichten gegenüber Menschen in stationärer Pflege   (55)

John Philipp Thurn: Europäischer Rückenwind für eine bessere Kontrolle der Polizei   (59)

Heiner Busch: Polizeiliche Todesschüsse – ein Alltagsproblem   (63)


Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3)

Maria Seitz: Schlecht verhandelt – Arbeitsgericht Berlin zu Entgeltdiskriminierung   (67)

Cara Röhner: Mehr als zwei Geschlechter. Dritte Option erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht   (71)

Vinzent Vogt / Katrin Kappler: Diskriminierung im Freizeitbereich – gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten nutzen   (75)

Sophie Arndt: Kopftuchverbote in privaten Arbeitsverhältnissen? Der EuGH zu diskriminierenden Kundenwünschen und »Neutralitätsregeln«   (79)


Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern (Art. 5)

Markus Reuter: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – eine Gefahr für die Meinungsfreiheit   (85)

Maren Leifker / Christine Meissler: Die grenzenlosen Möglichkeiten des Vereinsrechts. Zum Verbot von linksunten.indymedia   (89)

Jacqueline Neumann: Münsteraner Spruchtaxi-Urteil: Vom gesellschaftlichen »Brand« der Gotteslästerung zur Stärkung der Meinungsfreiheit   (93)

Till Müller-Heidelberg: Keine Demokratie ohne Meinungsfreiheit   (97)


Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung (Art. 6)

Sophie Rotino: Ehe für alle? Ehe für alle!   (101)

Ulrich Engelfried: Pflegekind auf Dauer? Die gescheiterte Reform des Pflegekinderwesens   (105)


Alle Deutschen haben das Recht, sich zu versammeln (Art. 8)

Elke Steven: Versammlungsrecht auf abschüssiger Bahn   (111)

Peer Stolle: Wie in autoritären Staaten: Die Große Koalition erweitert den »Widerstandsparagraphen«   (119)

Maximilian Pichl: Machtdemonstrationen des Staates sind ein Eingriff. Zum G8-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts   (123)

Lukas Theune: Verbotene Fahnen. Symbolpolitik für Erdogan   (127)


Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet (Art. 9 III)

Udo Mayer: Neoliberales Freiheitspostulat als Fortschrittsbremse? Kehrtwende des EuGH im Mitbestimmungsurteil   (133)


Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen (Art. 12 I)

Maria Wersig: Strafbare Informationen über den Schwangerschaftsabbruch   (139)


Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Art. 16a I)

Bellinda Bartolucci: Vom Aufnahmeland zum Abschiebeland: Das »Hau-ab-Gesetz«   (143)

Christian Jakob: Die verfolgten Retter   (147)


Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20)

Demokratie

Isabel Feichtner: Die Europäische Bürgerinitiative Stop TTIP   (153)

Jürgen Roth: Regierung muss Parlament informieren. Schluss mit der Maulsperre!   (157)

Maximilian Pichl: Aufklärung ist nicht in Sicht. Untersuchungsausschuss veröffentlicht zweiten Bericht zum NSU-Komplex   (161)

Rechtsstaat

Till Müller-Heidelberg: CETA und demokratischer Rechtsstaat. Kein Sonderrecht für ausländische Investoren   (166)

Anna Katharina Mangold: Der verweigerte Grundrechtsschutz für sog. Gefährder   (170)

Yunus Ziyal: Unendlichkeitsgewahrsam, Vorverlagerung des Gefahrbegriffs und Kontrollen in Geflüchtetenunterkünften – Bonbons aus den jüngsten PAG-Novellen   (175)

Dorothee Wildt: Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2017 – kein Ende in Sicht. Ein Trauerspiel in (zu) vielen Akten   (179)

Martin Heiming: Kein Schutz vor dem Verfassungsschutz   (182)

Sozialstaat

Julia Heesen: Umzug wegen Hartz IV? Weiterhin keine Klarheit bei den Mietobergrenzen   (187)


Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere (Art. 20a)

Remo Klinger: Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen: Die ungeschriebene Bereichsausnahme für die Automobilität   (191)


Die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist verfassungswidrig (Art. 26 I)

Martin Singe: Angriffskrieger wollen straffrei bleiben   (197)

Rolf Gössner: »Deutschlands Freiheit wird auch im Cyberraum verteidigt«. Aufrüstung der Bundeswehr zum »Cyberkrieg«   (201)


Streitkräfte dürfen nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es zulässt (Art. 87 II)

Rolf Gössner: Entgrenzte »Sicherheitspolitik« – Gemeinsame Antiterrorübungen von Polizei und Bundeswehr   (207)


Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes beschränkt werden (Art. 104)

Anja Heinrich: Amtshaftung nach Freiheitsentziehung: Das Bundesverfassungsgericht zur Frage von Genugtuung und Ausgleich   (213)

Helmut Pollähne: Die Fußfessel des Rechtsstaats. Elektronische Aufenthaltsüberwachung gegen extremistische Gefährder_innen   (217)


Anhang

  • Kurzportraits der herausgebenden Organisationen   (221)
  • Autorinnen, Autoren und Redaktionsmitglieder   (230)
  • Abkürzungen   (236)
  • Sachregister   (238)

 

 

Ein Projekt der Humanistischen Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative, des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen, der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung, von Pro Asyl, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.

 

Bezugsmöglichkeiten:

Das Buch kann über den Buchhandel bezogen oder (ab dem 28.5.) hier im Online-Shop bestellt werden.

Rezensionsexemplare ausschließlich zu Pressezwecken können über die Humanistische Union bestellt werden (service@humanistische-union.de).