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Grundrechte-Report 2010

Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

hrsg. von T. Müller-Heidelberg, U. Finckh, E. Steven, K. Schubert, M. Pelzer, A. Würdinger, M. Kutscha, R. Gössner und U. Engelfried.

Redaktion: Ulrich Engelfried, Ulrich Finckh, Heiko Habbe, Pascal Hase, Martin Heiming, Till Müller-Heidelberg, Marei Pelzer, Karen Schubert, Eckart Spoo, Elke Steven

Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, Mai 2010, ISBN 978-3-596-18678-5, 280 Seiten, 9.95 €

Ein Projekt der Humanistischen Union, der Gustav Heinemann-Initiative, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen, von Pro Asyl, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte und der Neuen Richtervereinigung

 

Inhaltsverzeichnis

 

Vorwort der Herausgeber

Matthias Mahlmann: Einführung: Recht und Gleichheitskultur

 

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 I)

Heike Kleffner: Kein humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt

 

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 I)

Thilo Weichert: ELENA - nicht schöne Göttin, sondern Einkommensdatenmonster

Max Stadler: Vertrauensverlust durch Internet-Zugangssperren

Thilo Weichert: SWIFT: Europa »befreit« Banktransaktionsdaten vom Grundrecht auf Datenschutz

Wilhelm Achelpöhler: Wenn sich der Rechtsstaat vermummt. Videoüberwachung von Demonstrationen

Carsten Gericke: Im Niemandsland zwischen Repression und Prävention. Polizeiliche Videoüberwachung in Hamburg

Till Müller-Heidelberg: Selbstbestimmung auch am Lebensende.

 

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II)

Ulrich Finckh: Zwei Bomben zu viel

Bernd Mesovic: Feuertod im Polizeigewahrsam. Bundesgerichtshof verhindert endgültige Kapitulation des Rechtsstaates

Constantin Hruschka: Freizügigkeitsrecht - zur Rechtmäßigkeit der Residenzpflicht und der Anordnung von Wohnsitzauflagen

Ulrich Engelfried: Macht der Gewohnheit, alltäglicher Skandal? Fixierungsmaßnahmen in Pflegeheimen

Rolf Gössner: Gefährliche Polizeiwaffe. Stählerner Teleskopschlagstock mit durchschlagender Wirkung

 

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3)

Annett Mängel: Ständische Schule. Fortwährende Ungleichheit durch das gegliederte Schulsystem

Ulrich Finckh: Toleranz auf Hessisch. Keine staatliche Neutralität in Glaubensfragen

Heiner Bielefeldt/Torsten Jäger: Islamfeindlichkeit und Diskriminierung von Muslimen

 

Die Freiheit des Glaubens und des Gewissens ist unverletzlich (Art. 4 I)

Till Müller-Heidelberg: Auch Arbeitslose dürfen den Glauben verlieren

 

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern (Art. 5 I, II)

Uli Röhm: Brutalstmögliche« parteipolitische Einflussnahme. Der Rauswurf des ZDF-Chefredakteur Brender

Alain Mundt: Journalistenüberprüfungen bei internationalen Gipfeltreffen

 

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung (Art. 6 I)

Anna Lübbe: Kein Besuch zwecks Spracherwerbs Verhinderung des Ehegattennachzugs verfestigt

Ulrich Engelfried: »Eine Mischung aus medizinischer Wichtigtuerei, Sturheit und Hexenjagd«. Staatliche Kindeswohlgefährdung

Hendrik Cremer: Der deutsche »Ausländervorbehalt« zur Kinderrechtskonvention

 

Alle Deutschen haben das Recht, sich zu versammeln (Art. 8 I, II)

Peer Stolle: »Auf Abstand, Clowns«. Zum polizeilichen Umgang mit der Clowns-Army bei Versammlungen

Anna Luczak: Freizügigkeit nicht für Linke. Aus- und Einreiseverbote bei internationalen Protesten

Elke Steven: Wider staatliche Einschüchterungsstrategien. Bundesverfassungsgericht rügt bayerischen Versammlungsgesetzgeber

Elke Steven: Illegale Haft erfordert spürbare Konsequenzen

 

Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden (Art. 9 III)

Dieter Hummel: Scheingewerkschaften

 

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich (Art. 10 I, II)

Hannes Honecker: Sagen Sie jetzt nichts! Über das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis und den Einsatz staatlicher Verdachtschöpfungsgehilfen

 

Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen (Art. 12)

Rolf Gössner: Kein Betriebsunfall. Schadensersatz für schuldhaft rechtswidriges Berufsverbot

 

Männer können zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden (Art. 12a)

Ralf Siemens: Wehrpflicht-Willkür bleibt unangetastet. Bundesverfassungsgericht verweigert die Überprüfung

 

Die Wohnung ist unverletzlich (Art. 13 I-IV, VI, VII)

Anne Allex: Unerbetener Besuch vor der Wohnungstür. Schnüffelexzesse von »Hartz IV-Ermittlern«

 

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Art. 16a)

Marei Pelzer: Abschiebungen von Asylsuchenden nach Griechenland

Sönke Hilbrans: Asyl unter »Terrorismusvorbehalt«. Vermehrter Entzug des Flüchtlingsschutzes

 

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen (Art. 19 IV)

Hartwig Hohnsbein: Der Rechtsweg ist ein wenig sicherer geworden

Hans-Ulrich Weth: Weniger Rechtsschutz für Arme?

 

Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 I)

Martin Singe: Schäbiger Arbeitgeber Sozialstaat. Keine Rentenversicherung für Gefangene

Hubert Heinhold: Der allmächtige Golem. Lagerunterbringung in Bayern verletzt sozialstaatliche Grundsätze

 

Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 III)

Ralf Ritter: Die große Kronzeugenregelung

Eckart Spoo: Vertrauen statt Kontrolle. Geheimdienste erhalten Verfassungsrang

Moritz Assall: Spitzel wider Willen. In Hamburg arbeiten Ausländerbehörde und Verfassungsschutz offensichtlich Hand in Hand

Udo Kauß: Abschied vom einfachen Feindbild. Die Urteile in Sachen Ramelow gegen Bundesamt für Verfassungsschutz

Hartmuth H. Wrocklage: Sichert die Grundrechte: Schafft unabhängige Polizeibeauftragte in Bund und Ländern

 

Die Bundesrepublik wirkt bei der Entwicklung der Europäischen Union mit (Art. 23 I)

Matthias Lehnert: »Menschenrechte für Nichtdeutsche? Wenn möglich.«. Atomkritiker wird Einreise nach Deutschland verwehrt

Till Müller-Heidelberg: Blüten der europäischen Sicherheitspolitik. Tennisschläger verboten - aber geheim

 

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes (Art. 25)

Martin Kutscha: Völkerrecht, auf den Kopf gestellt. Das Bundesverwaltungsgericht billigt Studiengebühren

 

Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen (Art. 33 II, III)

Theodor Ebert: Konkordatslehrstühle - oder wie die bayerische Justiz mit einem Kirchenprivileg umgeht

 

Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen (Art. 97 I)

Mario Cebulla/Christine Nordmann: Endet der Rechtsstaat, wo die Wehrdisziplin beginnt? Zur Realität von Gewaltenteilung und richterlicher Unabhängigkeit in Deutschland

 

Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 I)

Thomas Schulte-Kellinghaus: Der NATO-Gipfel in Baden-Württemberg. Freiheitsentziehungen und Aufhebung der Gewaltenteilung

 

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war (Art. 103 II, III)

Jens Puschke: Anti-Terrorcamp-Gesetzgebung Die endgültige Abkehr von einem rechtsstaatlichen Bürgerstrafrecht

Stephan Nagel: Die Stadt gehört allen. »Randgruppenparagraph« erfolgreich angefochten

 

Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes beschränkt werden (Art. 104 I, II)

Till Müller-Heidelberg: Kampf ums Recht - Kampf gegen die Umgehung des Richtervorbehalts

Helmut Pollähne: Nicht locker(n) lassen. Wider die lebenslange Freiheitsstrafe

Andreas Fischer-Lescano/Lena Kreck: »Guantánomo auf See«. Einsatz gegen Piraterie

 

Anhang

  • Bürger- und Menschenrechtsorganisationen in Deutschland (Auswahl)
  • Kurzporträts der herausgebenden Organisationen
  • Autorinnen, Autoren und Redaktion
  • Abkürzungen
  • Sachregister