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Foren: Arbeitsschwerpunkte der Bürgerrechtsbewegung

Samstag, 24. Mai 9.30 - 13.00 Uhr

 

1. Prävention ohne Grenzen

Hauptgebäude, Raum 2014a

Der Staat weitet seine Eingriffsbefugnisse stetig aus. Überwachung und Kontrolle finden zunehmend im „Vorfeld" einer Gefahr oder Straftat statt und betreffen eine immer größer werdende Anzahl von Personen. Damit sollen Risiken erkannt und gebannt werden, lange bevor tatsächlich etwas passiert. In dem Forum soll der Frage nachgegangen werden, wie das Konzept der Prävention konkret aussieht und welche neuen Formen von Überwachung und Eingriffen damit verbunden sind. Was sind die gesellschaftlichen Hintergründe der Auflösung rechtsstaatlicher Begrenzungen staatlichen Handelns? Was sind die gesellschaftlichen Folgen und was können Ansatzpunkte für eine bürgerrechtliche Intervention sein?

Referenten: Dr. Leon Hempel (Technische Universität Berlin), Prof. Dr. Norbert Pütter (Institut für Bürgerrechte und Polizei/CILIP), Dr. Fredrik Roggan (Rechtsanwalt), Tobias Singelnstein (Freie Universität, Berlin)

Moderation: Peer Stolle (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein)

2. Demonstrationsfreiheit als Gnadenakt?

Hauptgebäude, Raum 2014b

Nicht zuletzt seit dem G 8-Gipfel haben DemonstrantInnen den Eindruck, die grundrechtlich verbürgte Versammlungsfreiheit werde nur nach Belieben polizeilicher Führungsstäbe anerkannt. Demonstrierende Menschen müssen sich identifizieren lassen, erhalten keinen Zugang zum Versammlungsort oder zu einer anwaltlichen Vertretung. Welchen Stellenwert haben die liberalen Grundsätze des Brokdorf-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts heute noch? Wie lässt sich ein Missbrauch polizeilicher Befugnisse im Umfeld von Großdemonstrationen verhindern? Wie kann erreicht werden, dass die Polizei ihrer lang vernachlässigten Aufgabe nachkommt, die Versammlungsfreiheit zu schützen?

Referenten: Prof. Dr. Martin Kutscha (FH für Verwaltung und Rechtspflege Berlin), Michael Plöse (Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen)

Moderation: Karen Ullmann (angefr.)

3. Militarisierung der Politik und des Rechts

Juristische Fakultät, Raum 139a

Mit Hilfe eines missbräuchlich konstruierten Sicherheitsbegriffs werden zunehmend Art und Umfang der Inlandseinsätze von Polizei und Bundeswehr z.B. beim G8-Gipfel in Heiligenddamm 2007 definiert. Einsatzszenarien beziehen militärische Mittel ein und verwischen die verfassungsrechtlich zugewiesene Aufgabenteilung. Die problematische Wirkung zunehmender Militarisierung lässt sich an verschiedenen Formen zivil-militärischer Zusammenarbeit belegen – vom Katastrophenschutz im Inland bis zu Kooperationen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr.

Referenten: Dr. Ute Finckh-Krämer (Bund für Soziale Verteidigung, Gustav Heinemann-Initiative), Prof. Dr. Rosemarie Will (Humboldt Universität, Berlin)

Moderation: Werner Koep-Kerstin (Gustav Heinemann-Initiative)

4. Ökonomische Macht versus Grundrechte

Juristische Fakultät, Raum 140/142

In Zeiten des Neoliberalismus ist es um die Grundrechte abhängig Beschäftigter und derjenigen, die von staatlichen Sozialleistungen abhängig sind, schlecht bestellt. Wesentliche grundrechtliche Freiheiten (Persönlichkeitsschutz, Datenschutz, Freizügigkeit) wurden für Empfänger von ALG II faktisch abgeschafft, sie sind gegenüber den Ämtern bereits „gläserne Menschen". Aber auch die Grundrechte der abhängig Beschäftigten sind angesichts einer nach wie vor herrschenden Massenarbeitslosigkeit und zunehmender prekärer Beschäftigungsverhältnisse in den Betrieben in Gefahr. Inwieweit können Arbeitnehmer noch für ihre Rechte eintreten? Sind Arbeitgeber überhaupt noch bereit, die kollektiven Interessenvertretungen (Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte) zu akzeptieren?

Referenten: Dr. Detlef Hensche (Rechtsanwalt), Udo Geiger (Richter am Sozialgericht, Berlin)

Moderation: Dieter Hummel (Rechtsanwalt)

5. Zweierlei Grundrechtsschutz für MigrantInnen und Deutsche?

Juristische Fakultät, Raum 144

Gegenüber Migrant/innen und Flüchtlingen werden die Grundrechte oft schneller und tiefgreifender als für andere Bürger beschnitten. Sie sehen sich in vielen Situationen der Gefahr einer Freiheitsentziehung ausgesetzt, die Möglichkeiten zur Inhaftierung von Asylsuchenden wurden erst im letzten Jahr wieder ausgeweitet. Auch der Anspruch auf den Schutz ihrer persönlichen Daten ist für MigrantInnen und Flüchtlinge seit Jahren massiv eingeschränkt. Die Erfassung biometrischer Daten und zentrale Melderegister für Asylsuchende wie Visa-AntragstellerInnen sind nur zwei Beispiele dafür, dass sicherheitspolitische Eingriffe in die Grundrechte von Nichtdeutschen schnell zum Türöffner werden können und alle BürgerInnen betreffen.

Referenten: Sönke Hilbrans (Rechtsanwalt), Marei Pelzer (Pro Asyl), Dr. Ruth Weinzierl (Deutsches Institut für Menschenrechte, angefr.)

Moderation: Berenice Böhlo (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein)

6. Umbau der Sicherheitsarchitektur

Hauptgebäude, Raum 3088

Seit den 1990er Jahren lässt sich ein massiver Umbau der Sicherheitsarchitektur in Deutschland beobachten. Kompetenzen werden von den Ländern auf die Bundesebene verlagert, die Zentralisierung der Sicherheitspolitik schreitet voran. Die verschiedensten Sicherheitsinstitutionen tauschen nicht mehr nur Daten aus, ihre ursprüngliche Aufgabentrennung wird immer mehr verwischt. Sie entziehen sich damit zunehmend einer rechtsstaatlichen Kontrolle. Das Forum beleuchtet Aspekte und Hintergründe dieser Entwicklung. In ihm soll diskutiert werden, wie sich hierdurch die Rolle des Staates ändert und was dies für den einzelnen Bürger bedeutet.

Referenten: Gabriele Heinecke (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein), Dr. Rolf Gössner (Rechtsanwalt und Publizist, Bremen), Volker Eick (Freie Universität, Berlin)

Moderation: Prof. Dr. Jörg Arnold (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg)