Coverbild Grundrechte-Report 2003
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Grundrechte-Report 2003 zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland erscheint

 

Am 22. Mai 2003 - dem Tag vor dem Verfassungstag - wird der jährliche Grundrechte-Report der Öffentlichkeit präsentiert. In 34 Beiträgen zieht der sich als "alternativer Verfassungsschutz" verstehende Report Bilanz zum Zustand der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland.

Im Jahr nach den Antiterrorgesetzen droht die Freiheit der Sicherheit immer selbstverständlicher geopfert zu werden. Die herausgebenden Bürgerrechtsorganisationen warnen vor einem "Gewöhnungseffekt", der entstehen könne. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Brief- und Fernmeldegeheimnis sind bereits jetzt schwer beschädigt.

Jürgen Kühling, Bundesverfassungsrichter a.D., stellt in dem Einleitungsbeitrag des Reports fest, dass die immer stärker werdenden staatlichen Eingriffe in Grundrechte Bürger treffen, die ihrereseits überwiegend arglos sind. "Wer meint, er habe nichts zu verbergen, schert sich wenig um Telefonüberwachung durch Polizei und Justiz, um Videokontrollen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, um große und kleine Lauschangriffe."

Vier Beiträge des Grundrechte-Report 2003 setzen sich intensiv mit Fragen des Datenschutzes auseinander: Sönke Hilbrans fragt nach dem Datenschutz für Globalisierungskritiker, die an Europa weiten Demonstrationen teilnehmen. Thilo Weichert, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, überprüft die Datenspeicherung von Atomkraftgegnern als ein Beipiel für die Speicherung von Daten politisch Oppositioneller. Bettina Sokol, Datenschutzbeauftrage in Nordrhein-Westfalen, befasst sich mit datenschutzrechtlichen Problemen von Prepaid-Karten beim Handykauf. Tjark Sauer würdigt die Folgen der Rasterfahndungen nach dem 11. September 2001. Neben dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung boten auch im Jahr 2002 Beschränkungen der Demonstrationsfreiheit, des Telekommunikationsgeheimnises, der Glaubensfreiheit, der Meinungsfreiheit, der Berufsfreiheit, des Grundrechts auf Asyl und anderer Grundrechte Anlaß einer kritischen Bilanz.

Mit der Einführung des § 129 b Strafgesetzbuch setzt sich Heiner Busch auseinander. Dieser neue Anti-Terror-Paragraf ermöglicht, Personen, die im Zusammenhang mit terroristischen Vereinigungen im Ausland gebracht werden, zu kriminalisieren. Schließlich befasst sich Dieter Deiseroth mit der Zulässigkeit einer deutschen Beteiligung an dem Präventivkrieg gegen den Irak, den er unter Anlegung verfassungsrechtlicher Maßstäben für unzulässig hält.

Mit einer Chronik der Ereignisse des Jahres 2002, Adressen von Bürger- und Menschenrechtsorganisationen und einem Sachregister hat der Band auch weiteren praktischen Wert.