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Grundrechte-Report 1998

Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

hrsg. von Till Müller-Heidelberg, Ulrich Finckh, Wolf-Dieter Narr, Marei Pelzer
Redaktion: Paul Ciupke, Norbert Reichling, Jürgen Seifert, Stefan Soost und Eckart Spoo
Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg, Juni 1998, ISBN 3-499-22337-6, 320 Seiten, 14.90 DM
 

Elke Steven

Demonstrationsbeobachtungen - eine exemplarische Aktionsform der Bürgerrechtsbewegung

Grundrechte-Report 1998, S. 281-286

Die Bürgerrechtsorganisationen haben sich zur Aufgabe gemacht, die Grundrechte zu schützen und zur Bewahrung der Demokratie beizutragen. In den meisten Fällen und zunehmend mehr heißt dies, dem Abbau von Grundrechten zu widersprechen und sich der Entdemokratisierung dieser Gesellschaft zu widersetzen. Worte, Argumente und Aufklärung über Vorgänge und Zusammenhänge sind die wichtigsten Handwerkszeuge, mit denen sie ihr grundrechtlich-demokratisches Anliegen vertreten. Das aktive Eintreten für Grund- und Menschenrechte, der Protest gegen staatliche Repression und Verletzung von Grund- und Menschenrechten sind ebenfalls notwendige Konsequenzen, die aus dieser Arbeit resultieren. Der Aufruf und die Teilnahme an Demonstrationen und der Ausdruck des Protestes durch die eigene Präsenz gemeinsam mit anderen an einem konkreten Ort gehören zur Verteidigung der Grundrechte und zur Wahrung demokratischer Umgangs- und Entscheidungsformen.

Neben dem Aufruf zu Aktionen oder der eigenen Beteiligung an Aktionen hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie schon früh die Demonstrationsbeobachtung als Möglichkeit und Notwendigkeit eines praktischen, demokratisierenden Verfassungsschutzes entwickelt. Diejenigen, die - oft trotz Allgemeinverfügungen und Demonstrationsverboten - ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gewaltfrei und lebendig in Anspruch nehmen, tragen zum Schutz dieser Verfassung bei. Der Schutz und die Verteidigung dieser Art demokratischer Partizipation sind dringend geboten. Die Kette der Demonstationsbeobachtungen des Komitees begann bei der Brokdorf-Demonstration im Jahr 1981. Der damalige Bericht widerlegte die verfälschten Medien-Darstellungen einer gewalttätigen Demonstration. Eine Reihe weiterer Beobachtungen folgte. Nach einer Unterbrechung ist diese Form der Einmischung seit den Transporten von Atommüll nach Gorleben wieder aufgegriffen worden. Die bisherigen drei Beobachtungen der Transporte in den Frühjahren 1995, 1996 und 1997 wurden dokumentiert und veröffentlicht (s. Hinweis am Schluß). Auch bei dem Treffen der Punks in Hannover Anfang August 1996, den sogenannten Chaos-Tagen, waren einige Beobachter des Komitees zugegen.

 

Zur Notwendigkeit, Demonstrationen zu beobachten

Demonstrationen erzeugen potentiell Unruhe. Sie ermöglichen die ständige geistige Auseinandersetzung und den Streit um Meinungen. Sie können auch - je nach Umständen - von beiden Seiten (Polizei und Demonstrierenden) gewaltförmige Begleiterscheinungen mit sich bringen. Vielen gelten Demonstrationen nach wie vor als eine Äußerungsform, die eher suspekt ist und an der "man" sich nicht beteiligt. Es kommt hinzu, daß Demonstrationen, erst recht vielfältige Protestaktionen in einer ganzen Region, von einer oder von wenigen Personen in aller Regel nicht zureichend in ihrem Verlauf und in ihrer Ausdrucksform beschrieben und beurteilt werden können. Polizei einerseits und Demonstrierende andererseits sind jeweils eindeutig Partei in diesem Konflikt und in der Wahrnehmung desselben. Auch darum sind zumeist die offiziellen, polizeilich-informierten Äußerungen, die "die Wahrheit" über Demonstrationen bestimmen, höchst unzureichend. Um solchen meist einseitigen "Wahrheiten" über Demonstrationen entgegentreten zu können und dies nicht nur meinungshaft zu tun, muß man selbst über verläßliche Informationen verfügen. Diese erhält man nur, wenn man sich am Ort des Geschehens selbst informiert und dies in einer solchen Weise tut, die gewährleistet, daß man die Demonstration insgesamt zu überblicken vermag. Hierfür sind viele Beobachter und Beobachterinnen nötig.

Angesichts des Politikums der Information spielt die informationelle Konstruktion von Demonstration eine große Rolle. Sie kann zuweilen den Sinn einzelner Demonstrationen geradezu verkehren. Es kommt entscheidend auf angemessene, in den Informationen verläßliche und zugleich im Urteil begründete Gegeninformationen an. Den Demonstrationsbeobachtungen geht es exakt darum. Sie sollen es ermöglichen, über eine je besondere Demonstration detailliert und genau zu berichten. Die Demonstrationsbeobachtung kann demgemäß in die Lage versetzen, zum einen zu verhindern, daß am Ende nur noch Berichte über begleitende Gewalterscheinungen den Demonstrationszweck verdunkeln. Zum anderen kann sie sicherstellen, daß Gewalterscheinungen nicht nur einer Seite - es sei denn, dies träfe zu - undifferenziert und vorurteilshaft zur Last gelegt werden.

 

Demonstrationsbeobachtung heißt: Parteinahme für das Grundrecht

Die Demonstrationsbeobachtung steht dem Inhalt der Demonstration prinzipiell "neutral" gegenüber. Sie nimmt allerdings Partei für das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit. In einer repräsentativen Demokratie sind die freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Bürger und Bürgerinnen sich zu versammeln ein grundlegendes Recht und Korrektiv für die sich borniert entwickelnde, abgehobene Entscheidungsbefugnis der Repräsentanten. Gemäß einem solchen exzessiv verstandenen, grundgesetzlich garantierten liberalen Konzept der Demonstrationsfreiheit sind alle gewaltfreien Versammlungen und Meinungsäußerungen grundrechtlich geschützt - auch diejenigen Andersdenkender. Und zwar auch dann, wenn der Inhalt politisch problematisch erscheint oder die Beobachter diesem ablehnend gegenüberstehen.

Entgegen der hohen, verfassungsrechtlich geschützten Bedeutung wird das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit immer wieder eingeschränkt. Obwohl auf das Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts häufig formal und oberflächlich Bezug genommen wird, häufen sich die Allgemeinverfügungen. Demonstrationen werden geradezu reihenweise verboten oder örtlich und zeitlich so beschränkt, daß sie ihren Sinn verlieren. Die aus der Verfassung abgeleiteten Argumente des Verfassungsgerichts werden beiseite gewischt. Diese Mißachtung von Verfassung und oberstem Gericht wird im Namen eines vordemokratischen Rechtsstaatsverständnisses betrieben.

Häufig werden schon im Vorfeld die Informationen über die bevorstehenden Proteste einseitig vermittelt. In den Medien wird einseitig berichtet. Darstellungen in den Verfassungsschutzberichten tragen zu einer verfälschten Sichtweise bei. Die Vorbereitung der Polizei ist häufig unangemessen auf angeblich zu erwartende Gewalt orientiert.

Verbote ermöglichen einen Polizeieinsatz, der sich schon aus dem vorangegangenen Verbot legitimiert. Begründet werden solche Verbote mit allgemeinen und unsachgemäßen Gefahrenvermutungen, die oft nicht im geringsten stichhaltig sind. Beispielsweise werden gewaltfreie Aktionen Zivilen Ungehorsams als unfriedlich eingestuft, verboten und für weitere Demonstrationsverbote als Grund herangezogen. Das Fehlen der Legitimation eines Verbots kann häufig erst lange Zeit später festgestellt werden. So wurden per Allgemeinverfügung 1995 während des ersten Castortransports nach Gorleben Demonstrationen über einen langen Zeitraum und weiträumig untersagt. Dies diente während der ganzen Zeit des Protestes zur Rechtfertigung von jeglichen polizeilichen Maßnahmen und Ingewahrsamnahmen. Erst im Frühjahr 1996 stellte das erkennende Gericht fest, daß das damalige Demonstrationsverbot rechtswidrig war.

Auch von Politikern wird die Teilnahme an Demonstrationen immer wieder kriminalisiert und werden die teilnehmenden Bürger und Bürgerinnen verunglimpft. Einen der Höhepunkte stellten die Reaktionen von Politikern während und nach dem zweiten Transport von hochradioaktivem Müll nach Gorleben im Jahr 1996 dar. Innenminister Kanther sprach am Tag nach dem Transport in der Aktuellen Stunde des Bundestages vom "unappetitlichen Pack". Die Demonstrierenden wurden in dieser Diskussion des weiteren als "Kriminelle", "Gesindel" und "verbrecherische Meute" bezeichnet. Auch der Innenminister des Landes Niedersachsen, Glogowski, machte deutlich, daß er von demonstrierenden Bürgern und Bürgerinnen nichts hält. Am Tag des Transports forderte er auf: "Alle, die friedlich sind, müssen nach Hause gehen. Sie dürfen es der Polizei nicht schwerer machen." (zitiert nach Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 9. 5. 1996.)

Statt das Demonstrationsrecht zu achten und sich mit den protestierenden Bürgern und Bürgerinnen politisch auseinanderzusetzen, beschränken die politisch zuständigen Instanzen den politischen Prozeß und setzen Verbot und polizeiliche Gewalt an seine Stelle. Verbot und Polizeieinsatz werden zur Ersatzpolitik; schlimmer noch: Ihr Einsatz demonstriert seinerseits die Unfähigkeit der etablierten politischen Instanzen und ihrer Vertreter zur Politik, zur Auseinandersetzung mit Hilfe überzeugender Argumente. Daran aber zeigt sich eine politische Parteilichkeit.

 

Einzelne Schritte der Demonstrationsbeobachtungen

Alle Veröffentlichungen und Verlautbarungen der verschiedenen Beteiligten im Vorfeld einer Demonstration - also seitens der Protestierenden, der offiziellen Politik und der Polizei - werden ebenso wie die Berichterstattungen in den Medien gesammelt und ausgewertet.

Mehrere Beobachtende verteilen sich während der Demonstration am Ort oder an den Orten des Geschehens. Bei den Protesten gegen den Transport von hochradioaktivem Müll nach Gorleben waren jeweils Gruppen von 12 bis 20 Personen über rund fünf Tage im Wendland anwesend und beobachteten alle größeren und viele kleinere Protestaktionen. Wichtig ist, daß hier die Ausdrucksformen und eventuell Provokationen "beider" Seiten, also von Demonstrierenden und Polizei, genau beobachtet und dokumentiert werden.

Die Beobachter schreiben möglichst bald nach Ende der Demonstration - gestützt auf vor Ort angefertigte Notizen und Skizzen - ihre Berichte, die dann gesammelt und zusammengefaßt ein Bild von dem gesamten Ablauf ermöglichen. Ergänzt und gegenübergestellt wird dieser Bericht den Presseerklärungen der Polizei und den Verlautbarungen von Politikern und Politikerinnen. Die Berichterstattung in den Medien wird wiederum gesammelt und kritisch ausgewertet.

Nach einem ersten zusammenfassenden Bericht in einer Presseerklärung kurz nach der Demonstration werden auf der Grundlage der gesammelten Informationen jeweils ausführliche Berichte erstellt und in einer Broschüre veröffentlicht. Maßstab unserer Auswertung ist ein demokratisch-grundrechtlich weit verstandener Art. 8 GG.

Die bisherigen Berichte sind auf breites Interesse gestoßen, bei denjenigen, die sich an den Demonstrationen beteiligt haben, aber auch bei vielen anderen. Zusammenfassungen sind manchmal in den Medien wiedergegeben worden. In letzter Zeit interessieren sich zunehmend mehr Polizeipräsidenten und Polizeibehörden für die Berichte.

 

Literatur:

Die drei Berichte über die Beobachtung der Demonstrationsbeobachtungen während der Castor-Transporte von 1995, 1996 und 1997 sind (für 6,- bzw. 8,- bzw. 10,- DM) zu beziehen bei:

Komitee für Grundrechte und Demokratie, An der Gasse 1, 64759 Sensbachtal.