Grundrechte-Report 1998

Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

hrsg. von Till Müller-Heidelberg, Ulrich Finckh, Wolf-Dieter Narr, Marei Pelzer
Redaktion: Paul Ciupke, Norbert Reichling, Jürgen Seifert, Stefan Soost und Eckart Spoo
Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg, Juni 1998, ISBN 3-499-22337-6, 320 Seiten, 14.90 DM
 

Albert Scherr

Freie Wahl: Ausbildung, Warteschleife, Ausgrenzung

Grundrechte-Report 1998, S. 138-143

Der Art. 12 GG garantiert "allen Deutschen" das Recht, "Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen", ein Recht, dessen Verwirklichung ganz offenkundig zur Voraussetzung hat, daß Arbeits- und Ausbildungsplätze für alle zur Verfügung stehen. Gleichwohl wurde nicht nur das Versprechen, durch staatliche Politik Vollbeschäftigung zu gewährleisten, bereits 1974 angesichts der sich abzeichnenden strukturellen Massenarbeitslosigkeit zurückgenommen. Auch auf die gegenwärtige erneute Zuspitzung der Arbeitsmarktsituation wird mit einer Einschränkung der Rechtsansprüche von Arbeitslosen und einer Kürzung der Mittel für die Arbeitsmarktpolitik reagiert. Nicht nur die Eigendynamik der Ökonomie und ihre unzureichende staatliche Regulierung also, sondern auch staatliche Politik selbst trägt gegenwärtig aktiv dazu bei, daß das Recht zur Wahl des Arbeitsplatzes und der Ausbildungsstätte ausgehöhlt wird.

Das Jahr 1997 war nicht nur das Rekordjahr der Arbeitslosigkeit in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte. Auch das Angebot an betrieblichen Ausbildungsstellen ist auf den tiefsten Stand seit Mitte der achtziger Jahre gesunken: Nur noch 590000 Ausbildungsstellen (1985 über 750000) wurden zu Beginn des Ausbildungsjahres im September angeboten, aber ca. 630000 nachgefragt (1985 weniger als 720000). Zwar wurde diese Lücke bis zum Jahresende rechnerisch geschlossen - dies aber um den Preis, daß zahlreiche Jugendliche ihren Wunsch nach einer betrieblichen Ausbildung aufgaben, in schulische Maßnahmen und Qualifikationsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit verwiesen wurden oder schlicht einen Job auf dem sogenannten Jedermannsarbeitsmarkt annahmen.

Es ist - trotz "Wertewandel" und "Krise der Arbeitsgesellschaft" - davon auszugehen, daß die Möglichkeit, sich für einen Beruf zu qualifizieren und durch berufliche Arbeit die eigene Existenz materiell abzusichern, für Jugendliche zunehmend bedeutsamer wird. Denn zum einen sinkt die Nachfrage nach unqualifizierter Arbeit. Sogenannte Einfacharbeitsplätze sind bevorzugter Gegenstand von Rationalisierungsstrategien, wurden in "Billiglohnländer" verlagert und werden inzwischen auch zu einem relevanten Teil mit Arbeitsmigranten (Saisonarbeitnehmer, Scheinselbständige) und illegalisierten Migranten besetzt. Zwar garantiert selbst eine abgeschlossene Berufsausbildung keinen Arbeitsplatz, aber sie ist doch Mindestbedingung für die Chance auf einen einigermaßen stabilen und existenzsichernden Arbeitsplatz. Zum anderen stellen neuere Studien fest, daß der Wunsch auf eine Berufsausbildung inzwischen in den Lebensentwürfen aller Jugendlichen, unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht und Nationalität, verankert ist. Die geschlechtsspezifischen Lebensentwürfe haben sich angenähert, Mädchen lassen sich nicht mehr auf eine außerberufliche Perspektive festlegen. Das Grundrecht, "Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen", hat also vor dem Hintergrund der Strukturkrise des Arbeitsmarktes objektiv und subjektiv keineswegs an Bedeutung verloren.

Um dieses Grundrecht in Anspruch nehmen zu können, sind Jugendliche auf betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungsplätze sowie Studienplätze in ausreichender Zahl angewiesen. Damit tatsächlich Wahlmöglichkeiten gegeben sind, genügt es dabei nicht, daß zum Beispiel die Zahl der sogenannten unversorgten Lehrstellenbewerber quantitativ den vorhandenen Ausbildungsstellen entspricht. Vielmehr ist ein Überhang an Angeboten erforderlich, damit sich die Freiheit der Berufswahl nicht auf den Zwang reduziert, den eigenen Lebensentwurf den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes anzupassen.

Lehrstellenmangel setzt also die Freiheit der Berufswahl nicht nur für diejenigen außer Kraft, die keinen Ausbildungsplatz erhalten, sondern stellt für alle am dualen System orientierten Jugendlichen (und das sind ca. zwei Drittel jedes Altersjahrgangs) eine deutliche Beschränkung ihrer Wahlfreiheit dar. Gegenwärtig sind jedoch nicht nur Ausbildungsplätze knapp. Hinzu kommt der auf über 20 Prozent gestiegene Anteil derjenigen, die nach dem Abschluß ihrer betrieblichen Ausbildung nicht übernommen werden und zum Teil gezwungen sind, ihre berufliche Orientierung nach der Ausbildung neu anzupassen, oder die schlicht arbeitslos werden.

Seit Jahren liegt der Anteil der arbeitslosen Jugendlichen an den registrierten Arbeitslosen über 10 Prozent; hinzu kommen die in der Arbeitslosenstatistik nicht erfaßten unversorgten Lehrstellenbewerber sowie diejenigen, die sich in schulischen Auffangmaßnahmen (Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr), Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder den Maßnahmen des Benachteiligtenprogramms des Arbeitsförderungsgesetzes befinden.

Mit einer weiteren Verschärfung der Ausbildungs- und Berufskrise ist in absehbarer Zeit nicht nur deshalb zu rechnen, weil Ausbildungsstellen verstärkt in betriebliche Rationalisierung einbezogen werden. Hinzu kommt, daß auf den in den kommenden Jahren aus demographischen Gründen zu erwartenden deutlichen Anstieg der Studienplatznachfrage gegenwärtig nicht mit dem gebotenen Ausbau, sondern mit einem Kapazitätsabbau im Hochschulsystem reagiert wird. Dies wird zu einer Verschärfung des Verdrängungswettbewerbs im dualen Ausbildungssystem führen.

De facto sind qualifizierte schulische Bildungsabschlüsse zu einer Bedingung dafür geworden, das Recht auf Wahl des Ausbildungsplatzes in Anspruch zu nehmen. Nach wie vor sortiert das Schulsystem jedoch eine Teilgruppe aus, die nach dem Ende der Pflichtschulzeit kaum noch über die Möglichkeit verfügt, sich überhaupt beruflich zu qualifizieren. Sie ist auf ein Überleben in der Arbeitslosigkeit bzw. auf den sogenannten "Jedermannsarbeitsmarkt", also auf instabile und schlecht bezahlte Arbeitsplätze mit vielfach problematischen Arbeitsbedingungen verwiesen. Ca. 7-8 Prozent aller Schüler mit deutscher Staatsangehörigkeit und rund 20 Prozent aller deutschen Schüler aus Einwandererfamilien verlassen die Schule ohne Abschluß; ca. 4 Prozent bzw. ca. 6-7 Prozent werden in Sonderschulen verwiesen.

Die schulische Diskriminierung der sogenannten ausländischen Jugendlichen setzt sich im dualen Ausbildungssystem fort. Nicht nur durchschnittlich schlechtere schulische Qualifikationen, auch betriebliche Auswahlmechanismen und gegen Teilgruppen gerichtete Vorurteile tragen dazu bei, daß die Jugendlichen aus Einwandererfamilien überproportional von Lehrstellenmangel und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Rund jeder vierte registrierte Arbeitslose unter 20 Jahren ist ein Jugendlicher ohne deutschen Paß - bei einem Bevölkerungsanteil von 14 Prozent in dieser Altersgruppe. Es muß sogar davon ausgegangen werden, daß sich in manchen Regionen bis zu 50 Prozent aller "ausländischen" Schulabgänger nach dem Ende der Schulzeit weder in einer weiterführenden Schule noch in einer betrieblichen Ausbildung oder einem regulären Arbeitsverhältnis befinden. Die Chance, die im Art. 12 GG kodifizierten Grundrechte in Anspruch zu nehmen, ist also insbesondere für Jugendliche mit fehlenden schulischen Qualifikationen - und das heißt faktisch: für einen erheblichen Teil der Jugendlichen aus Einwandererfamilien - kaum gegeben. Diese Verweigerung stellt gerade für Jugendliche eine massive Beschädigung dar: Der innere Sinn einer Lebensphase, in der es zentral um die Entwicklung des persönlichen Lebensentwurfs und der eigenen Identität geht, wird zerstört, wenn Arbeit, Ausbildung und Beruf als eine zentrale Grundlage für die Entwicklung einer Lebensperspektive nicht erreichbar sind.

Folgenreich ist dies aber nicht nur für die individuell Betroffenen, denn es gibt zugleich deutliche Hinweise darauf, daß die Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bei gleichzeitigem Abbau sozialstaatlicher Leistungen zu sozialer Ausgrenzung führt. Dies ist dann der Fall, wenn das individuell erfahrene Scheitern an den Bedingungen des Ausbildungssystems und Arbeitsmarktes sich nicht mehr als durch weitere eigene Anstrengungen korrigierbares Ereignis darstellt, sondern als eine Situation dauerhafter und umfassender Ausschließung von der gesellschaftlichen Teilhabe. Dann werden betroffene Jugendliche auch in ihrer Selbstwahrnehmung zu Angehörigen einer gesellschaftlichen Problemgruppe.

Berufliche Chancenlosigkeit in Verbindung mit umfassender Benachteiligung und Ausgrenzung als kollektiv erfahrenes Schicksal provoziert Überlebensstrategien, die in aller Regel selbstgefährdend sind. Ein Leben jenseits der arbeitsgesellschaftlichen Normalität in einer Gesellschaft, in der die Zuteilung gesellschaftlicher Wertschätzung nach wie vor wesentlich in Berufsprestige, Besitz und Einkommen gekoppelt ist, beeinträchtigt die Selbstachtung und das Selbstwertgefühl und berührt damit substantiell die Bedingungen, in denen sich die Würde der Person entfalten kann. Einen Anspruch auf ein Leben in Würde haben aber nach dem Wortlaut des Grundgesetzes alle Menschen, die sich in seinem Geltungsbereich aufhalten, und nicht nur "alle Deutschen", von denen im Art. 12 ausschließlich die Rede ist.

Solche berufliche Perspektivlosigkeit kann zu psychischen Erkrankungen und Drogenmißbrauch führen. Gesellschaftliche Beachtung finden aber vor allem diejenigen überwiegend männlichen Jugendlichen, die zu aggressiven Strategien der Anpassung an die ihnen zugemutete Lebenssituation neigen und als "gewalttätige Straßenbanden", "kriminelle Dealer", "aggressive Bettler und Junkies in den Innenstädten" usw. wahrgenommen werden. Es genügt ganz offenkundig nicht, nur daran zu leiden, daß man keine Ausbildung bzw. keine Arbeit findet, um politische Reaktionen zu veranlassen. Gegenwärtig scheinen polizeiliche und ordnungspolitische Maßnahmen gegen Arbeitslose besser legitimierbar zu sein als eine grundrechtlich dringend gebotene Ausweitung der aktiven Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

 

Literatur:

T. Lex, Berufswege Jugendlicher zwischen Integration und Ausgrenzung, München 1997. R. Kersten u. a. (Hg.), Ausbilden statt Ausgrenzen, Frankfurt 1996.