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Grundrechte-Report 1997

Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

hrsg. von Till Müller-Heidelberg, Ulrich Finckh, Wolf-Dieter Narr und Marei Pelzer
Redaktion: Paul Ciupke, Norbert Reichling, Jürgen Seifert und Eckart Spoo
Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg 1997, ISBN 3-499-22124-1, 247 Seiten, 14,90 DM

 

Dieter Brumm

Neue Eingriffe in die Pressefreiheit

Grundrechte-Report 1997, S. 75-79

Als im September 1988 der Berliner Senat eine Reihe von Protestaktionen gegen die Tagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank mit Polizeigewalt unterdrückte, erklärte der damalige Innensenator Wilhelm A. Kewenig: "Am Tatort muß auch schon mal die Pressefreiheit zurückstehen." Die Begründung erregte damals noch Aufsehen - heute könnte sie geradezu als Motto immer neuer staatlicher Übergriffe und Verletzungen grundgesetzlicher Garantien dienen.

 

Printmedien

Am 20.August 1996 durchsuchten Bremer Polizisten in konzertierter Aktion auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die Redaktionsräume der Zeitungen Weser Kurier, Bremer Nachrichten und taz, des Anzeigenblatts Weser-Report und von Radio Bremen. Ziel der aufwendigen Durchsuchungsaktion war lediglich, festzustellen, welcher Behördenangestellte einen noch vertraulichen Prüfungsbericht über finanzielle Unregelmäßigkeiten im Bildungsressort des Senats an die Öffentlichkeit lanciert hatte. Nach kritischen Reaktionen auf die Aktion leuchtete schließlich sogar dem Bremer Senat ein, daß die Aktion den gesetzlichen Informantenschutz verletzt hatte - und er distanzierte sich vorsichtig davon. Offenkundig waren die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts zu der rechtswidrigen Durchsuchung der Spiegel-Redaktion 1962 in Vergessenheit geraten; das Gericht hatte damals gefordert, "jede Einengung der Pressefreiheit zu verhindern, die nicht von der Rücksicht auf mindestens gleichwertige Rechtsgüter unbedingt geboten ist". Denn - so das Gericht an anderer Stelle: "Die Presse (ist) schlechthin konstituierend für die freiheitlich demokratische Grundordnung."

Die Fälle von Durchsuchungen und der Beschlagnahme von Informationen in Redaktionen haben sich in den letzten zwei Jahren gehäuft. Nachdem 1994 insgesamt 19 solche Aktionen stattfanden, waren es im Jahr darauf zehn und bis zum Oktober 1996 noch einmal mindestens sieben. Grund (und oft bloß Vorwand) war die einschränkende Auslegung des Zeugnisverweigerungsrechts von 1975 als Schutzbestimmung bloß für außenstehende Informanten: Selbstrecherchierte (oder fotografierte) Informationen der Redaktion sollen nicht unter diesen Schutz fallen. Die geringfügigen Anlässe solcher richterlichen Durchsuchungsanordnungen - beispielsweise ordnete das Münchner Amtsgericht im März 1994 auf Verlangen des Neonazis Ewald Althans die Durchsuchung einer RTL-Fernsehredaktion an, um die Kassette einer Satire-Sendung zu beschlagnahmen (die man auch einfach hätte anfordern können) - nähren den Verdacht, daß damit der Schutz des Redaktionsgeheimnisses umgangen werden soll.

Ein anderes immer wieder benutztes Argument für Eingriffe in die Pressefreiheit ist das angebliche Recht am eigenen Bild, das sich auf noch geltende Teile des Kunsturhebergesetzes von 1907 (!) bezieht. So wurde im Mai 1990 bei einem Lokaltermin im Frankfurter Startbahn-Prozeß den zunächst zugelassenen Kamerateams bald das Filmen und Fotografieren verboten. Als sich ein Kameramann nicht daran hielt, stürzten sich fünf Polizisten auf ihn, warfen ihn zu Boden und zerstörten seine Kamera. Vier Jahre später verprügelte ein Dutzend Polizisten in Hamburg den Fernsehjournalisten Oliver Neß; nur weil Fotos dieser Strafaktion existieren, wurden zwei Beamte schließlich zu Geldstrafen auf Raten verurteilt.

Obwohl nämlich Fotos "aus dem Bereich der Zeitgeschichte" und "Bilder von Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen" vom Recht am eigenen Bild ausdrücklich ausgenommen sind, gibt es inzwischen eine Reihe von Urteilen, die diese Bestimmung wieder einschränken - mit absurden Rechtskonstruktionen. Denn in den geltenden 'Verhaltensgrundsätzen für Presse, Rundfunk und Polizei' ist eindeutig festgelegt: "Das Fotografieren und Filmen polizeilicher Einsätze unterliegt grundsätzlich keinen rechtlichen Schranken. Auch Filmen und Fotografieren mehrerer oder einzelner Polizeibeamter ist bei aufsehenerregenden Einsätzen im allgemeinen zulässig" (Grundsatz 9).

Unauffälliger, wenn auch deshalb nicht weniger gravierend, sind zensurähnliche Eingriffe in die Pressefreiheit durch Verlage und Verleger. Auf der einen Seite hat die Pressekonzentration in vielen Regionen nach der Wende 1989 noch zugenommen: Den Markt ohnehin beherrschende Unternehmen haben sich die Zeitungen in Ostdeutschland und auch noch gleich Fernseh- und Rundfunkfrequenzen - meist unbehelligt vom Kartellamt - angeeignet. Zum anderen sind die Initiativen der 70er Jahre zur Sicherung der 'inneren' Pressefreiheit wie Redaktionsstatuten oder die vertragliche Kompetenzabgrenzung zwischen Verlag und Redaktion am Widerstand der Verleger gescheitert.

Zwei - durchaus nicht untypische - Beispiele aus jüngster Zeit mögen solche Bedrohungen der Pressefreiheit verdeutlichen. Am 11.August 1995 erschien in der Zeitung Die Welt des Springer-Verlags ein Gastkommentar des einstigen Präsidenten des Braunschweiger Oberlandesgerichts Rudolf Wassermann, in dem er Verständnis für den kruzifix-kritischen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zeigte. Prompt schrieb der Springer-Großaktionär Leo Kirch, Kohl-Freund und Besitzer eines der größten Medienkonzerne hierzulande, an den Aufsichtsratsvorsitzenden und verlangte die "umgehende Ablösung des Chefredakteurs" Thomas Löffelholz. Das wurde zwar abgelehnt, dokumentiert aber die Gefährdung der Meinungsfreiheit durch bloße Besitzrechte.

Ein Jahr später, im August 1996, kündigte der Kölner Verleger Alfred Neven DuMont (Kölner Stadt-Anzeiger, Express u. a.) dem seit 25 Jahren in seinem Verlag beschäftigten Redakteur Hartmut Schergel. Der hatte es gewagt, eine verhalten verlagskritische Stimme im Reiseteil des Kölner Stadt-Anzeigers abzudrucken, die vorher schon in drei Tageszeitungen erschienen war: Neven DuMonts Reich war um ein Reiseunternehmen gewachsen, und der Kritiker hatte die Frage aufgeworfen, ob das nicht mit dem gleichfalls verlagseigenen Reisebuchverlag kollidieren könne. Im Februar 1997 machte der Verlag einen Rückzieher: Nachdem das Kölner Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt hatte - und sicherlich auch wegen der massiven Proteste der Gewerkschaften - wurde Schergel wieder in die Redaktion aufgenommen.

Daß mit solchen - versuchten oder praktizierten - Eingriffen Zensur ausgeübt wurde und wird, bestreiten nur noch die Verleger; Neven DuMont umschrieb das mit der trotzigen Feststellung: "Wir haben die Detailkompetenz."

 

Elektronische Medien

Seit der Öffnung für kommerzielle TV- und Rundfunkunternehmen Mitte der 80er Jahre haben zwei Konzerne den Markt weitgehend unter sich aufgeteilt: Leo Kirch und Bertelsmann. Versuche der Einschränkung dieser Medien-Macht wurden - aus Standortrücksichten - kaum gemacht; der neue, inzwischen den Länderparlamenten vorliegende Rundfunk-Staatsvertrag, der zum 1.1.1997 in Kraft getreten ist, begnügt sich mit der Begrenzung des Zuschauer-Marktanteils auf 30 Prozent pro Unternehmen - gleichgültig, wie viele Sender es betreibt.

Der doppelten Einschränkung von Meinungsfreiheit (monopolähnliche kommerzielle Sendeanstalten, die nur werbungsattraktive Programme ausstrahlen) stehen - noch - die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ARD und ZDF gegenüber. Doch trotz ihres - vom Bundesverfassungsgericht immer wieder unterstrichenen - Auftrags zur 'Grundversorgung' sind auch sie auf die Verbreitung massenattraktiver Programme angewiesen, um ihre Existenzberechtigung zu untermauern und die ohnehin reduzierten Einkünfte aus Werbung abzusichern. Darüber hinaus unterliegen sie freilich auch den in ihrem jeweiligen Bundesland herrschenden politischen Einflüssen: Wann auch immer dort eine neue Parteienkonstellation an die Macht kommt, wird unverzüglich die Zusammensetzung der Sender-Aufsichtsgremien geändert.

Das schlägt auch aufs Programm durch. So finden sich immer wieder Eingriffe beim Bayerischen Rundfunk: vom Verbot der Ausstrahlung des 'Scheibenwischer'-Kabaretts 1986 und kabarettistischer Glossen von Bruno Jonas oder Mathias Richling 1990 bis zur Unterdrückung einer Diskussion mit jungen PDS-Mitgliedern in der TV-Jugendsendung 'Live aus dem Alabama' 1995 oder der Verhinderung einer Dokumentation über die Notwendigkeit eines neuen Atomsperrvertrags im gleichen Jahr.

Im August 1996 wurde bekannt, daß die rund 15 Jahre zuvor erstmals im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlte Serie "Magnum" für die deutschen Zuschauer beim Synchronisieren zensiert und sogar gefälscht worden war: Kritische Bezüge auf die Rolle der USA im Vietnam-Krieg und das NS-Regime waren eliminiert und Figuren mit NS-Vergangenheit in palästinensische Terroristen verwandelt worden. Und im Dezember 1995 verbot der NDR-Rundfunkrat die weitere Ausstrahlung der TV-Serie "Wiederbegegnung mit uns selbst - deutsch-deutsche Legenden" von Bernd C. Hesslein, weil er "den Antikommunismus der Bundesrepublik verächtlich gemacht" habe. Daß sich das ZDF politischem Kabarett vorsichtshalber verweigert und Satire immer wieder zensiert (so im Juni 1995 bei einer Gala zum 85. Geburtstag der Schauspielerin Inge Meysel - mit dem Argument, der Respekt verbiete es, Kanzler Kohl in Anwesenheit des Intendanten Stolte zu parodieren), ist vielfach dokumentiert.

Statt also die Unabhängigkeit des Urteils der Gebührenzahlerinnen und -zahler durch (selbst)kritische Informationen zu stärken und im bewußten Kontrast zu den kommerziellen Anstalten kulturelle Programmschwerpunkte zu setzen, zeigen sich immer häufiger Anpassungstendenzen. Die Aussichten auf bewußte Stützung und Erweiterung der Informations- und Meinungsfreiheit sinken damit weiter. Nicht von ungefähr erklärte daher der - in der Medienpolitik freilich eher ohnmächtige - Bundespräsident Roman Herzog im Frühjahr 1996: "Im Interesse einer funktionalen Demokratie können wir uns die flächendeckende Volksverdummung nicht lange erlauben". Wir dürfen ergänzen: die grassierenden Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit noch viel weniger.

 

Eine Arbeitsgruppe der IG Medien bittet, Informationen, Dokumente oder Berichte über Verstöße gegen die äußere Pressefreiheit zu senden an: Gunter Haake Siegesstr. 9 80802 München; Material über Verstöße gegen die innere Pressefreiheit erbittet Hans-Peter Bordien, Niehler Damm 63, 50735 Köln.